Individualwucher
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausbeutung einer individuellen Schwächesituation, um für eine eigene Leistung eine deren Wert weit übersteigende Gegenleistung zu gewinnen. Zivilrechtlich bewirkt das die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts (§ 138 BGB), ansonsten auch strafbar nach § 291 StGB.
Vgl. auch Wucher.
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