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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Informationen im Sinne einzener Beobachtungen können nicht gehandelt werden. Auf Märkten handelbar sind Informationsdienste wie Gutachten, Nachrichten- oder Wetterdienste, welche Informationen produzieren. Die Beobachtung einzelner Informationen erfolgt erst nach dem Kauf. Die Nachfrage nach Informationsdiensten hängt dabei wesentlich vom Informationsgehalt ab, d.h. wie stark die Beobachtung eines Signals zur Reduzierung der zugrunde liegenden Unsicherheit beiträgt. Die formale Charakterisierung dieses Informationsgehalts ist technisch anspruchsvoll und ein aktives Forschungsfeld der Wirtschaftstheorie.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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