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Inhaberschuldverschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Inhaberobligation, Bearer Bond; Anleihe, die den Emittenten verpflichtet, an den jeweiligen Inhaber der Anleiheurkunde die Zinsen und den Rücknahmekurs bei Fälligkeit der Papiere zu leisten. Die Rechte aus der Urkunde werden wie bei jedem Inhaberpapier durch Einigung und Übergabe übertragen. Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden, die in Sammeldepots verwahrt werden,  und  ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere wird regelmäßig  ausgeschlossen.  Daher ist eine physische Übergabe nicht möglich.  Sammeldepotanteile werden in der Regel im Rahmen eines Effektenkommissionsgeschäfts übertragen. Dabei tritt die Depotbank als Verkaufskommissionärin auf, die das Geschäft über die Börse abschließt. Nach § 24 II 1 DepotG vollzieht sich der Eigentumsübergang kraft Gesetzes durch die Depotgutschrift.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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