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Inkassokommission

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Übernahme der Einziehung von Forderungen in eigenem Namen für fremde Rechnung, z.B. durch die Bank für ihre Kunden. Die Inkassokommission unterliegt den Regeln des (unechten) Kommissionsgeschäfts (§ 406 HGB).

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