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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Unvereinbarkeit, Unverträglichkeit.

    2. Öffentliches Recht: Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Ämter durch eine Person.

    Beispiel: Berufsrichter darf nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen, § 4 DRiG.

    3. Gesellschaftsrecht: Unvereinbarkeit von Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandat (§ 105 AktG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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