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Insolvenzgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer, die aus den letzten drei Monaten vor Eintritt des Insolvenzfalls ihres Arbeitgebers oder gleichgestellten Ereignissen noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§§ 183 ff. SGB III).
2. Umfang: Dessen Höhe entspricht dem Nettoarbeitsentgelt und wird für maximal drei Monate gewährt.
Vgl. auch Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung.
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