Direkt zum Inhalt

Insolvenzgeld

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistung der Bundesagentur für Arbeit für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer, die aus den letzten drei Monaten vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers oder gleichgestellten Ereignissen noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 3 Abs. 4 Nr. 5 SGB III, §§ 165 ff. SGB III).

    2. Umfang: Die Höhe entspricht dem Nettoarbeitsentgelt und wird für maximal drei Monate gewährt.

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com