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International Organization of Securities Commissions (IOSCO)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1974 als Internationale Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (Börsenaufsicht) gegründet. Ihre Ziele bestehen in der Förderung der Kooperation zwischen den mehr als 100 Börsenaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten, der Entwicklung einheitlicher Standards für Börsenzulassung, Wertpapiertransaktionen und Marktaufsicht sowie der zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Verfolgung von Regelverstößen.

    Die IOSCO, wegen dem in ihr vorherrschenden US-amerikanischen Einfluss oftmals als internationale SEC bezeichnet, ist aufgrund ihrer zahlreichen, richtungsweisenden Verlautbarungen zu einer weltweit treibenden Kraft hinsichtlich der Harmonisierung u.a. der Publizitätspflichten börsennotierter Unternehmen geworden. Die IOSCO-Verlautbarungen entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Die IOSCO-Mitgliedsorganisationen verpflichten sich jedoch, auf die Umsetzung der IOSCO-Vorgaben in nationales Recht hinzuwirken.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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