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internationale Lizenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: kooperative Auslandsmarkteintrittsstrategie (internationale Kooperation, internationale Markteintrittsstrategien, Lizenz). Mit der Lizenz räumt der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (z.B. Patent) oder eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts die aus diesen Rechtspositionen resultierenden, wirtschaftlich verwertbaren Teilrechte dem Lizenznehmer ein. Bei internationalen Lizenzverträgen stammen Lizenzgeber und -nehmer aus unterschiedlichen Ländern.

    2. Entgelte für Lizenzierung: Der Lizenznehmer zahlt für die Inanspruchnahme der intangiblen Vermögenswerte Lizenzgebühren. Diese treten in der Regel in Form von Pauschallizenzgebühren oder laufenden Lizenzgebühren auf. Welche Höhe die jeweiligen Gebühren dabei annehmen, variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Innovationsgehalt, Laufzeit und räumlicher Gültigkeit der Lizenz.

    3. Vorteile/Nachteile: Der Lizenzgeber erhält Lizenzgebühren sowie die Möglichkeit, den ausländischen Markt (des Lizenznehmers) zu erschließen. Die Vergabe von internationalen Lizenzen ist v.a. für kleinere Unternehmungen mit geringer Kapitalausstattung und Auslandserfahrung geeignet. Der Markteintritt durch internationale Lizenzen ist sinnvoll, wenn Zielländer Importe und Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen behindern. Probleme von internationalen Lizenzen können unterschiedlicher technologischer und kultureller Entwicklungsstand oder mangelhafte Kontrollmöglichkeiten sein, so dass die vom Lizenzgeber erwartete Qualität der Marktbearbeitung durch den Lizenznehmer nicht gewährleistet ist. Die Etablierung des Lizenznehmers zum potenziellen Konkurrenten auf Auslandsmärkten sowie der Wegfall bestimmter Absatzmärkte, die vom Lizenznehmer exklusiv beliefert werden, sind als Nachteile anzuführen.

    Vgl. auch Lizenz.

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