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internationale Repräsentanz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundeinheit des internationalen Unternehmens im Ausland, ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Unterschied zu Auslandsniederlassungen handelt es sich bei internationalen Repräsentanzen meist um kleine Büros (bestehend aus einem oder nur wenigen Mitarbeitern), deren Hauptaufgaben neben der Vermittlung von Geschäften in der Geschäftsanbahnung und Kontaktpflege mit (potenziellen) Kunden, Lieferanten, Banken und staatlichen Stellen (Ministerien) liegen.

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