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internationaler Führerschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein von einer ausländischen oder dt. Stelle nach Art. 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kfz vom 24.4.1926 oder Art. 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8.11.1968 (BGBl. 1977 II 809) ausgestellter Führerschein. Ausstellung geregelt in § 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 13.12.2010 (BGBl. I 1980) m.spät.Änd.

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