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internationaler Goldstandard

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges und kurz in der Zwischenkriegszeit geltende, auf Golddeckung basierende Währungsordnung, charakterisiert durch feste Wechselkurse und freie Beweglichkeit des Goldes über die Landesgrenzen hinweg.

    2. Funktionsweise: Die Zentralbanken der Länder waren im Rahmen dieses Systems verpflichtet, Gold zu einem festen Preis zu kaufen und zu verkaufen; dadurch standen auch alle Währungen untereinander in einem festen Wertverhältnis (Goldparität) entsprechend dem Verhältnis zwischen dem Goldgehalt der nationalen Währungseinheiten. Durch Goldströme - und damit Geldströme - im Falle internationaler Zahlungsungleichgewichte sind die Preisniveaus der Länder verändert worden und haben somit den Ausgleich der Zahlungsbilanz restauriert.

    Vgl. auch Zahlungsbilanzausgleich.

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