fester Wechselkurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Regierung oder Zentralbank festgesetzter Wechselkurs. Man unterscheidet entsprechend feste Wechselkurse durch Interventionen der Zentralbanken bei freien Finanz- und Kapitalmärkten einerseits sowie feste Wechselkurse durch administrative Maßnahmen des Staates ohne Freiheit auf Finanz-, Devisen- und Kapitalmärkten andererseits. Zwischen reinen flexiblen bzw. floatenden Wechselkursen und festen Wechselkursen gibt es verschiedene Stufen, die auf eine begrenzte Flexibilität (managed floating) oder auf eine Leitkursanpassung im Falle grundlegender fundamentaler Zahlungsbilanzungleichgewichte (Realignment) hinweisen.
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