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internationaler Zulassungsschein

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    bes., für bestimmte Zeit nach Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kfz-Verkehr vom 26.4.1926 ausgestellter Zulassungsschein für die Teilnahme am Kfz-Verkehr des Inlands für Ausländer und für Deutsche im Ausland. Ausstellungsvoraussetzungen für Deutsche nach § 7 der Verordnung über den Internationalen Kfz-Verkehr vom 12.11.1934 m.spät.Änd.; vgl. auch Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZU) vom 25.4.2006 (BGBl I 988).

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