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internationaler Zulassungsschein

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    bes., für bestimmte Zeit nach Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kfz-Verkehr vom 26.4.1926 ausgestellter Zulassungsschein für die Teilnahme am Kfz-Verkehr des Inlands für Ausländer und für Deutsche im Ausland. Ausstellung geregelt in § 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 3.2.2011 (BGBl. I 139) m.spät.Änd.

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