Zitierfähige Version
- Revision von Invalidität vom 31.01.2023 - 18:25
- Revision von Invalidität vom 12.01.2021 - 11:24
- Revision von Invalidität vom 06.01.2020 - 14:11
- Revision von Invalidität vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Invalidität vom 01.11.2017 - 16:44
- Revision von Invalidität vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von Invalidität vom 12.09.2016 - 11:00
- Revision von Invalidität vom 31.08.2015 - 11:40
- Revision von Invalidität vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von Invalidität vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Invalidität vom 23.10.2013 - 10:02
- Revision von Invalidität vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von Invalidität vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Invalidität vom 03.02.2010 - 10:54
- Revision von Invalidität vom 17.09.2009 - 13:34
- Revision von Invalidität vom 30.07.2009 - 15:16
Invalidität
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Sozialversicherung
gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) liegt Invalidität vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechen voraussichtlich auf Dauer nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung für das Unternehmen in vertragsmäßiger Weise zu erbringen. Die näheren Voraussetzungen können in der Versorgungsordnung definiert werden. Häufig wird insbesondere bei Direktzusagen auf die Voraussetzungen der gesetzlichen Erwerbsminderung abgestellt. Hat ein Arbeitgeber eine Invaliditätsrente zugesagt, so bezieht der Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls die Invaliditätsvoraussetzungen erfüllt, die betriebliche Invaliditätsleistung.
Private Unfallversicherung
1. Begriff: Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlicht länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.
2. Merkmale: Die Invaliditätsleistung gilt als die Kernleistung der privaten Unfallversicherung. Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall muss die Invalidität eingetreten, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Unfallversicherer geltend gemacht worden sein. Die Invaliditätsleistung wird i.d.R. in einem Kapitalbetrag ausgezahlt (deshalb auch: „Invaliditätskapital“). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad unter Berücksichtigung der Gliedertaxe. Die Versicherungssumme (Grundsumme) für die Invaliditätsleistung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei evtl. vereinbarter Progression kann sich diese Summe noch erhöhen. Durch Sondervereinbarungen mit dem Versicherer können die Anspruchsfristen auch z.B. auf 18 Monate heraufgesetzt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon