Direkt zum Inhalt

Investitionsgüter-Kreditversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung des Ausfallrisikos von Forderungen aus Lieferungen von langlebigen Wirtschaftgütern und/oder Werklieferungen mit mittleren oder langfristigen Laufzeiten gegenüber gewerblichen Kunden.

    2. Arten: Die Investitionsgüterkreditversicherung wird als Einzeldeckung oder als revolvierende Deckung ausgestaltet. Die revolvierende Deckung beinhaltet wie in der Warenkreditversicherung einen Rahmenvertrag und Einzelverträge. Diese kommen zustande, wenn der Kreditversicherer auf den Antrag des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz mittels einer Kreditmitteilung festsetzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, oberhalb der im Versicherungsschein genannten Antragsgrenze für alle Forderungen gegen seine Kunden in den versicherten Ländern ausreichende Versicherungssummen zu beantragen (vgl. Antragspflicht). Die Investitionsgüterkreditversicherung in Form der revolvierenden Deckung ist eine laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com