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Investitionsobjekt
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1. Begriff: Gegenstand eines Investitionsvorhabens (Investition). Investitionsobjekte sind materielle Vermögensgegenstände (z.B. Maschinen, Kraftfahrzeuge) oder immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software, Patente). Forschungs- und Entwicklungs- sowie Marketingstrategien stellen ebenfalls Investitionsobjekte dar. Im Rahmen von Unternehmensübernahmen (Akquisition) werden schließlich ganze Unternehmen bzw. der zu erwerbende Unternehmensbereich als Investitionsobjekte angesehen.
2. Vorteilhaftigkeitsbeurteilung: Über die Realisierung eines Investitionsprojektes entscheidet die Investitionsplanung auf Grundlage der monetären Zielbeiträge (Investitionsrechnung) sowie der nicht monetären Zielbeiträge des Projektes.
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