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Revision von Inzidentkontrolle vom 07.04.2010 - 10:28
Inzidentkontrolle
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die in bestimmten Fällen gegebene Befugnis der Zivilgerichte, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten als Vorfrage für die Entscheidung eines Zivilprozesses zu prüfen.
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