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Revision von Kapitaldienstfähigkeit vom 05.02.2013 - 17:48

Kapitaldienstfähigkeit

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    Fähigkeit eines Kreditnehmers (bzw. eines Objekts/Projekts), die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen eines Kredites (Kapitaldienst) aus den laufenden Einkünften bzw. Cash-Flow termingerecht zu tätigen (ohne Berücksichtigung von Kreditsicherheiten). Kreditinstitute haben entsprechend der Vorgaben der Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –BaFin) vor jeder Kreditvergabe das individuelle Ausfallrisiko unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit zu beurteilen. Neben anderen Faktoren sind hierfür das Rückzahlungsverhalten des potenziellen Kreditnehmers in der Vergangenheit, die gegenwärtige Rückzahlungsfähigkeit sowie die zukünftig zu erwartenden Überschüsse zu berücksichtigen. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen, wird bei Privatpersonen das frei verfügbare Einkommen des Kreditnehmers ermittelt, bei Unternehmen werden auf der Grundlage einer Finanzplanung zukünftige Liquiditätsüberschüsse prognostiziert. Weiterhin wird die Kapitaldienstgrenze berechnet, der Betrag, der einem Kreditnehmer maximal für Zinsen und Tilgung zur Verfügung steht.

    Vgl. auch Rating, Bonitätsprüfung.

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