Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kapitalisierungsfaktor vom 27.07.2012 - 11:38

Kapitalisierungsfaktor

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei einer Er­tragswertberechnung ist die Jahresnettomie­te ausschlaggebend, welche mit einem entsprechenden Zinssatz zu kapitalisieren ist. Maßgebend ist derjenige Vervielfältiger, der nach der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage und nach dem zugrunde gelegten Zinssatz in Betracht kommt. Der Zinssatz ist nach der Art der baulichen Anlage und nach der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. In der Wertermittlungspraxis der Kreditinstitute wird mit folgenden Werten gerechnet.

    Objekt

    Kapitalisierungszins

    Wohnungsneubau

    5,0 bis 5,5%

    Wohnungsaltbau

    5,0 bis 6,0%

    Mietwohnhäuser mit untergeordneten gewerblichen Anteilen

    5,5 bis 6,5%

    überwiegend gewerblich genutzte Gebäude

    6,0 bis 7,5%

    gewerbliche Objekte

    6,5 bis 8,0%

    Die Vervielfältigungstabellen nach § 9 III WertV nach Restnutzungsdauer sind für Zinssätze von 1 bis 10 Prozent ausgelegt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com