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Kapitalkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kosten für das zur Verfügung gestellte Kapital.

    2. Arten: a) Explizite Kapitalkosten: effektive Zahlungen für Zinsen bei Aufnahme von Fremdkapital an den Gläubiger. Ist der Rückzahlungsbetrag gleich dem Kreditbetrag, so bestehen die Kapitalkosten nur aus den zu zahlenden Zinsbeträgen. Wird dagegen bei Auszahlung des Kredits ein Disagio eingehalten, so erhöht dies die Kapitalkosten des Kreditnehmers. Der Kapitalkostensatz des Fremdkapitals entspricht nun dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Da die Zinszahlungen für Fremdkapital steuerlich abzugsfähig sind, werden die Fremdkapitalkosten nach Steuern ermittelt.

    b) Implizite Kapitalkosten: Opportunitätskosten.

    3. Im Rahmen der Investitionsrechnung werden die Kapitalkosten als Kalkulationszinsfuß (Zinsfuß) zur Ermittlung des Kapitalwerts eines Investitionsobjekts verwendet: Die Einzahlungsüberschüsse eines Objekts werden mit dem durchschnittlichen Kapitalkostensatz, einer gewichteten Zusammenfassung der Kapitalkosten für Fremdkapital (explizite Kapitalkosten) und derjenigen für Eigenkapital (implizite Kapitalkosten) diskontiert. Dabei entspricht die Gewichtung der Kapitalarten ihrem Anteil am Kapitaleinsatz für das betrachtete Objekt.

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