Zitierfähige Version
- Revision von Kasse vom 15.02.2018 - 15:02
- Revision von Kasse vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Kasse vom 10.06.2013 - 11:47
- Revision von Kasse vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Kasse vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Kasse vom 04.08.2010 - 15:03
- Revision von Kasse vom 10.09.2009 - 15:54
- Revision von Kasse vom 05.06.2009 - 13:49
Kasse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Barmittelbestand in Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmungen und sonstigen wirtschaftlichen Betrieben sowie in Kreditinstituten; liquide Mittel ersten Ranges.
Umfang:
(1) Für Kreditinstitute besteht die Vorschrift, im Interesse ihrer Liquidität eine bestimmte Barreserve zu halten (§ 11 KWG).
(2) Für sonstige wirtschaftliche Unternehmungen ergibt sich der Umfang dieser zinslosen Bestände aus den Anforderungen für die Zahlungsbereitschaft; im Übrigen Liquiditätsreserven durch Bankguthaben.
Vgl. auch Kassenhaltung.
2. In der Buchführung: Kurzbezeichnung für das Kassekonto.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon