Kassekonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kassakonto; aktivisches Konto der Buchführung, das die Barmittel der Kasse (einschließlich etwaiger Hilfskassen, z.B. Portokasse) ausweist. Passivsalden (Minusbestände) führen steuerrechtlich zur Verwerfung der Buchführung.
Eine Aufteilung des Kassekontos ist schon bei Klein- und Mittelbetrieben lohnend. – Beispiel mit Angabe der Kontonummer nach dem IKR: 2880–2889 Hauptkassen und 2890–2899 Nebenkassen (z.B. Portokassen). Am Bilanzstichtag werden die Bestände (Salden) der einzelnen Kassekonten auf den Konten 288 und 289 zusammengezogen.
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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