Kassekonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kassakonto; aktivisches Konto der Buchführung, das die Barmittel der Kasse (einschließlich etwaiger Hilfskassen, z.B. Portokasse) ausweist. Passivsalden (Minusbestände) führen steuerrechtlich zur Verwerfung der Buchführung.
Eine Aufteilung des Kassekontos ist schon bei Klein- und Mittelbetrieben lohnend. – Beispiel mit Angabe der Kontonummer nach dem IKR: 2880–2889 Hauptkassen und 2890–2899 Nebenkassen (z.B. Portokassen). Am Bilanzstichtag werden die Bestände (Salden) der einzelnen Kassekonten auf den Konten 288 und 289 zusammengezogen.
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Kassekonto
ausgehend