Kassenbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eines der Grundbücher der erweiterten italienischen Buchführung, in Kontoform geführt. Durch Einstellen des jeweiligen Bargeldbestandes am Beginn eines Tages oder eines Wirtschaftsabschnitts weist das Kassenbuch gleichzeitig durch Aufaddieren der Kasseneinnahmen und Ausgaben und Saldieren den jeweiligen Kassenbestand nach und erfüllt auf diese Weise die Aufgaben eines Hilfsbuchs mit. Falls das Kassenbuch nicht geführt wird, ist eine Kassenkladde erforderlich, aus der die Übertragung ins Journal erfolgt. Zum Festhalten der Wareneinnahmen und -ausgaben genügen auch sonstige elektronische Speichermedien u.Ä.
Vgl. auch Buchführung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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