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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Name für das Tagebuch als Grundbuch der Buchführung, das chronologisch in beschreibender Form die Eintragungen der Geschäftsvorfälle übernimmt; auch das zusätzliche Grundbuch, das beim Vorhandensein von vier und mehr Grundbüchern die Sammlung der Grundbuchposten für die Übertragung in das Hauptbuch durchführt.
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