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KfW - Energieeffizient Bauen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxyd-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen.  Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.

    Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40Plus, 40 oder 55 wird zusätzlich ein Teil des Darlehens erlassen (Tilgungszuschuss).

    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten). Gefördert werden auch durch Erweiterung bestehender Gebäude (z.B. Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (z.B. Dachgeschossausbau) neu entstehende Wohneinheiten. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.  Es werden auf der Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende KfW-Effizienzhaus-Niveaus gefördert:

    • KfW-Effizienzhaus 40Plus/inklusive Passivhaus
    • KfW-Effizienzhaus 40/inklusive Passivhaus
    • KfW-Effizienzhaus 55/inklusive Passivhaus

    Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und eine qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich.

    Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 €uro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW dem eingeschalteten Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes. Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot der KfW erfolgt nicht, deshalb ist mit dem Finanzierungsinstitut eine Anschlussfinanzierung zum Laufzeitende zu vereinbaren.

    Ab dem 1.1.2020 kann bei Einbau einer Öl-Heizung keine Förderung mehr beantragt werden. Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses steigt der maximale Kreditbetrag um 20.000 € auf insgesamt 120.000 €, der Tilgungszuschuss erhöht sich um 10%.

    Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird ab 2020 somit folgender Tilgungszuschuss gezahlt:

    Effizienzhaus-Niveau

    Tilgungszuschuss

    KfW-Effizienzhaus 40Plus (inklusive Passivhaus)

    25 % des maximalen Zusagebetrages von 120.000 €

    KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus)

    KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus)

    20 % des maximalen Zusagebetrages von 120.000 €

    15% des maximalen Zusagebetrages von 120.000 €

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