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KfW - Energieeffizient Sanieren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

    Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: (1) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder (2) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.

    Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.

    Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

    Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienz-Niveau ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.

    Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden auf Grundlage der seit dem 1.10.2009 geltenden EnEV 2009 sechs unterschiedliche Standards gefördert:

    • KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009),
    • KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009),
    • KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009),
    • KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009),
    • KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009),
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal

    Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

    • Wärmedämmung von Wänden,
    • Wärmedämmung von Dachflächen
    • Wärmedämmung von Geschossdecken,
    • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
    • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
    • Erneuerung der Heizungsanlage,
    • Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

    Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind Ausnahmeregelungen zur Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen sowie zur Fenstererneuerung definiert.

    Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Vor Ende der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren unterbreitet die KfW dem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.

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