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KfW - Wohngebäude - Kredit

Definition: Was ist "KfW - Wohngebäude - Kredit"?

Kreditprogramm für die Sanierung, den Bau oder den Kauf von Wohngebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditprogramm für die Sanierung, den Bau oder den Kauf von Wohngebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

    1. Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses
    Gefördert wird der Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Beim Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf der Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten) gefördert. Zusätzlich gefördert werden die notwendige Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung.
    Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse liegt bei 120.000 € je Wohneinheit. Davon fallen 5 % als Tilgungszuschuss, also maximal 6.000 € an. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben.

    2. Komplettsanierung zum Effizienzhaus
    Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Ebenso gefördert wird die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maßnahme der energetischen Sanierung gefördert, wenn diese Kosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
    Der maximale Kreditbetrag hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Wird die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht, wird das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 € je Wohneinheit gefördert. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 € je Wohneinheit, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie nach der Sanierung, desto höher liegt der Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben.

    3. Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
    Mit diesem Förderkredit erfolgt eine Unterstützung, wenn eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umgewidmet wird.
    Der Förderumfang entspricht dem einer Komplettsanierung.

    Konditionen:
    Es besteht die Wahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:
     

    1. Annuitätendarlehen
      Beim Annuitätendarlehen werden in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen - danach gleich hohe monatliche Annuitäten gezahlt. Laufzeiten 4 bis 10, 11 bis 20, 21 bis 30 Jahre.
    2. Endfälliges Darlehen
      Beim endfälligen Darlehne werden während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt. Laufzeiten 4 bis 10, 11 bis 20, 21 bis 30 Jahre.

     

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