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Revision von Kleinaktionär vom 02.03.2010 - 14:13
Kleinaktionär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktionär, der aufgrund seiner geringen Kapitalbeteiligung und des dementsprechend geringen Stimmrechts als Einzelner keinen nennenswerten Einfluss auf die Gesellschaft ausübt.
Gegensatz: Großaktionär.
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