Großaktionär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktionär, der über einen beträchtlichen Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft verfügt und deshalb i.d.R. im Aufsichtsrat (AR) vertreten ist. Oft sind Aktiengesellschaften die Großaktionäre anderer Aktiengesellschaften. Ein Großaktionär kann insbesondere durch Ausübung des Stimmrechts Einfluss auf eine Gesellschaft ausüben. Die Etablierung eines neuen Großaktionärs oder der Wechsel bei den Großaktionären findet an der Börse große Beachtung.
Gegensatz: Kleinaktionär.
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