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Revision von Kombidarlehen vom 26.04.2011 - 16:29

Kombidarlehen

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    1. Unter (Sonder-) Tilgungsgesichtspunkten: Besteht aus einem klassischen Annuitätendarlehen und einem variablen Sondertilgungsdarlehen. Für das Annuitätendarlehen wird eine längere Zinsbindung vereinbart, während der andere Teil z.B. auf 3-Monats-Basis (Euribor) festgelegt wird und damit eine große Flexibilität für Sondertilgungen gegeben ist. Andererseits können so auch Zinsentwicklungen abgewartet werden. Es ist zu beachten, dass sich bei steigenden Zinsen Nachteile ergeben können.

    2. Unter Konditionsgesichtspunkten: Ein fest konditioniertes Annuitätendarlehen wird mit einem Darlehen mit Zinsbegrenzung kombiniert. Dieser „Darlehens-Mix“ ermöglicht eine günstige (Misch-) Kondition, da der variable Teil (also das Cap-Darlehen) mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz angeboten wird als ein vergleichbares Festdarlehen. Der Kunde ist über bestehende Chancen und Risiken aus dem variablen Darlehensteil zu informieren.

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