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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Idee: Sie sollen bestimmten Arbeitnehmern, vor allem solchen mit geringer oder fehlender Qualifikation und daher niedriger Produktivität, oder bestimmten Gruppen, vor allem Langzeitarbeitslosen (Arbeitslosigkeit), die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern oder ermöglichen, indem ihre Entgelte durch staatliche Transferzahlungen aufgestockt werden. Die Leistung erfolgt an Arbeitnehmer, nicht an Arbeitgeber (Arbeitsmarktpolitik). – 2. Hoffnungen und Befürchtungen: Erwartet werden u.a. zusätzliche Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Tätigkeiten, etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld II, und Sekundäreffekte, etwa durch Steuermehreinnahmen, eine Abnahme der Schwarzarbeit sowie die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder, vor allem im Bereich einfacher Dienstleistungen. Befürchtet werden u.a. Marktverzerrungen, Mitnahme- und Verdrängungseffekte, hohe Kosten, vor allem bei flächendeckender Einführung, sowie eine Aufweichung tarifvertraglich vereinbarter Standards. – 3. Alternativen: Diskutiert werden u.a. eine negative Einkommmensteuer, ein gesetzlicher Mindestlohn, der die Einkommen im wachsenden Niedriglohnsektor auf ein Subsistenz sicherndes Niveau erhöhen würde, sowie ein (bedingungsloses, garantiertes) Grundeinkommen bzw. Bürgergeld.

     

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