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Kompetenz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Öffentliches Recht:

    Zuständigkeit zum Erlass von Hoheitsakten, bes. die Kompetenz zur Gesetzgebung (Gesetzgebungskompetenz).

    II. Organisation:

    1. Kompetenz i.e.S.: Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzträger die Verantwortung trägt.

    2. Kompetenz i.w.S.: Sämtliche organisatorischen, d.h. offiziellen, generell und dauerhaft wirksamen Vorschriften für Handlungen in organisatorischen Einheiten.

    3. Arten: Entscheidungskompetenz, Realisationskompetenz, Kontrollkompetenz.

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