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Kompetenz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Öffentliches Recht:
Zuständigkeit zum Erlass von Hoheitsakten, bes. die Kompetenz zur Gesetzgebung (Gesetzgebungskompetenz).
II. Organisation:
1. Kompetenz i.e.S.: Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzträger die Verantwortung trägt.
2. Kompetenz i.w.S.: Sämtliche organisatorischen, d.h. offiziellen, generell und dauerhaft wirksamen Vorschriften für Handlungen in organisatorischen Einheiten.
3. Arten: Entscheidungskompetenz, Realisationskompetenz, Kontrollkompetenz.
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