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Revision von Komplementär vom 13.09.2010 - 15:37
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Natürliche oder juristische Person, die als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) für deren Verbindlichkeiten mit ihrem vollen Vermögen haftet. Rechtsstellung entspricht der eines Gesellschafters der OHG.
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