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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Natürliche oder juristische Person, die als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) für deren Verbindlichkeiten mit ihrem vollen Vermögen haftet. Rechtsstellung entspricht der eines Gesellschafters der OHG.

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