Direkt zum Inhalt

konkludente Handlungen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    stillschweigende Handlungen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein Rechtsgeschäft abschließen will, z.B. kann Verbrauch unbestellt zugesandter Waren Annahme des Kaufangebotes sein. Soweit für das Rechtsgeschäft keine Formvorschriften bestehen, kann jede Willenserklärung durch k.H. abgegeben werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com