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Konsortialkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    syndizierter Kredit; Kredit, der von mehreren Banken (Bankenkonsortium) gewährt wird. Neben der Höhe des Kredits, die für eine Bank allein wegen KWG-rechtlicher Bestimmungen (Kreditwesengesetz, Großkredit) nicht darstellbar ist, stellt die Verteilung des Gesamtrisikos (Bonitäts-, Absatz-, Kapitalbindungsrisiko) auf die Konsorten stets den eigentlichen Zweck eines Konsortialkredites dar.

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