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Kontoauszugsdrucker (KAD)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Rahmen der Bankautomation dem Kunden zugängliches Selbstbedienungsgerät, das bei Bedarf (nach Eingabe einer Bankkundenkarte als Berechtigungsausweis) den Kontoauszug erstellt. Die vom System für den Druck des Kontoauszuges benötigten Angaben sind auf einem Magnetstreifen (Magnetstreifenkarte) oder einem Chip (Chipkarte) gespeichert, der auf der Karte angebracht bzw. in diese integriert ist.

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