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kontrollierte Wohnraumlüftung
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Obwohl der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung nicht zwingend vorgeschrieben wird, ist bei der energieeffizienten Sanierung oder der Herstellung eines KfW-Effizienzhauses der Einbau einer Lüftungsanlage dringend anzuraten. Dabei sind die Anforderungen an die Dichtigkeit des Gebäudes nach § 6 EnEV einzuhalten. Möglich sind dabei Kompaktgeräte mit folgenden Eigenschaften:
- Luft/Luft – Wärmeübertrager und Ablaufwärmepumpe oder
- Luft-/Luft-/Wasser - Wärmepumpe ohne Luft/Luft - Wärmeübertrager.
Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme besteht das Lüftungspaket aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster.
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