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kontrollierte Wohnraumlüftung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Obwohl der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung nicht zwingend vorgeschrieben wird, ist bei der energieeffizienten Sanierung oder der Herstellung eines KfW-Effizienzhauses der Einbau einer Lüftungsanlage dringend anzuraten. Dabei sind die Anforderungen an die Dichtigkeit des Gebäudes nach § 6 EnEV einzuhalten. Möglich sind dabei Kompaktgeräte mit folgenden Eigenschaften:

    • Luft/Luft – Wärmeübertrager und Ablaufwärmepumpe oder
    • Luft-/Luft-/Wasser - Wärmepumpe ohne Luft/Luft - Wärmeübertrager.

    Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme besteht das Lüftungspaket aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit  mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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