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kontrollierte Wohnraumlüftung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Obwohl der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung nicht zwingend vorgeschrieben wird, ist bei der energieeffizienten Sanierung oder der Herstellung eines KfW-Effizienzhauses der Einbau einer Lüftungsanlage dringend anzuraten. Bei Sanierungsmaßnahmen - insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle - ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind. Bei Wohngebäuden ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten.
    Möglich sind dabei Kompaktgeräte mit folgenden Eigenschaften:

    • Luft/Luft – Wärmeübertrager und Ablaufwärmepumpe oder
    • Luft-/Luft-/Wasser - Wärmepumpe ohne Luft/Luft - Wärmeübertrager.

    Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht das Lüftungspaket aus dem Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen, z.B. durch Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit  mindestens einer weiteren Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Wände, Erneuerung von Fenstern. Türen und Vorhangfassaden.

    Vgl. auch Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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