Zitierfähige Version
- Revision von Konvergenzkriterien vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von Konvergenzkriterien vom 04.07.2017 - 17:20
- Revision von Konvergenzkriterien vom 26.02.2013 - 11:40
- Revision von Konvergenzkriterien vom 14.01.2013 - 15:35
- Revision von Konvergenzkriterien vom 03.05.2010 - 09:53
- Revision von Konvergenzkriterien vom 21.10.2009 - 13:55
- Revision von Konvergenzkriterien vom 16.07.2009 - 17:05
- Revision von Konvergenzkriterien vom 09.05.2008 - 15:35
Konvergenzkriterien
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Im Protokoll Nr. 21 zum Vertrag über die EU (EUV) wurden als Voraussetzung für die Teilnahme an der Dritten Stufe (Endstufe) der Europäischen Währungsunion folgende rechtsverbindlichen makro-ökonomische Konvergenzkriterien festgelegt:
(1) Die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte eines zur Teilnahme qualifizierten Mitgliedslands darf maximal 3 Prozent und
(2) die öffentliche Gesamtverschuldung maximal 60 Prozent seines Brutto-Inlandsprodukts betragen;
(3) die nationale, mithilfe eines speziell zu diesem Zweck geschaffenen Verbraucherpreisindex (Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)) ermittelte Inflationsrate darf diejenige der drei preisstabilsten EU-Mitgliedsstaaten um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte überschreiten;
(4) die jeweilige Währung muss in den zwei Jahren, die der Prüfung vorangehen, die im EWS vorgesehenen normalen Bandbreiten ohne starke Spannungen eingehalten haben; insbesondere darf der betroffene Staat den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums nicht gegenüber der Währung eines Mitgliedsstaats von sich aus abgewertet haben;
(5) das Niveau der langfristigen Zinsen der betreffenden nationalen Währung muss mindestens ein Jahr vor der Prüfung nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem entsprechenden Niveau der drei preisstabilsten EU-Mitgliedsstaaten gelegen haben.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon