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Revision von Kosteneinwirkungsprinzip vom 05.06.2009 - 13:06
Kosteneinwirkungsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Variante des (Kosten-)Verursachungsprinzips, nach dem zur Ermittlung der Kosten zu prüfen ist, welcher Güterverzehr auf den Prozess der Leistungserstellung zwangsläufig einwirkt, so dass dieser ohne ihn nicht zustande kommt.
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