Zitierfähige Version
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 23.01.2023 - 19:40
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 11.01.2021 - 17:30
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 08.05.2020 - 11:37
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 06.10.2017 - 12:44
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 12.09.2016 - 11:00
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 15.11.2012 - 11:18
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 03.08.2010 - 14:25
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Kostenerstattungsprinzip vom 30.07.2009 - 15:16
Kostenerstattungsprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
in der Krankenversicherung Gegensatz zum grundsätzlich vorherrschenden Sachleistungsprinzip. Der Versicherte legt die entstandenen Kosten selbst vor und erhält nach Einreichung der quittierten Rechnungen von der Versicherung die Kosten zurückerstattet; in voller Höhe oder teilweise je nach den Versicherungsbedingungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist Kostenerstattung (außer für freiwillige Mitglieder) nur noch in wenigen gesetzlichen vorgesehenen Ausnahmefällen möglich (§ 13 SGB V).
Vgl. auch Selbstbeteiligung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon