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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Abgrenzungsrechnung der Betriebsbuchführung nach dem Industriekontenrahmen, in dem z.B. die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftsbuchführung verrechneten Abschreibungen in anderer Höhe in die Kostenrechnung übergeleitet werden.
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