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Kostenvergleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kontrollinstrument zur Überwachung des Kostenanfalls und damit zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

    1. Arten: a) Zeitvergleich: Vergleich der Kosten eines Zeitabschnitts mit den Kosten eines anderen Zeitabschnitts.

    b) Zwischenbetrieblicher Vergleich: Vergleich der in einer Periode anfallenden Kosten mehrerer Unternehmungen,
    (1) unmittelbar mit denen eines anderen Betriebs gleicher Branche, Größe und Struktur;
    (2) mittelbar nach Kenn- bzw. Richtzahlen;
    (3) ausschließlich der beeinflussbaren (variablen) Kosten. – c) Innerbetrieblicher Vergleich: Vergleich von angefallenen Kosten innerhalb einer Unternehmung, der sich auf unterschiedliche Perioden und auf die Kosten derselben Periode beziehen kann. Der Kostenvergleich erstreckt sich prinzipiell auf alle Bezugsgrößen: Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgervergleich.

    Vgl. auch Betriebsvergleich, Kostenmanagement.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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