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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - vom 19.3.2002 (BGBl. I S. 1092 ) m.spät. Änd. legt die energiepolitischen Rahmenbedingungen für die Förderung von Strom aus KWK-Anlagen in Deutschland fest. Es ist die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/8/EC zur Förderung von gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung. Es hat seinen Vorgänger, das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus KWK, ersetzt und wurde 2009 und 2012 novelliert. Wichtige Bestandteile des KWKG sind die Vergütung des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms sowie die Förderung von (dem Ausbau von) Nah- und Fernwärmenetzen.
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