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Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

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    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr; Sitz in Flensburg, Außenstelle in Dresden. Errichtet durch Gesetz vom 4.8.1951 (BGBl. I 488) m.spät.Änd.

    Aufgaben: Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Bauartgenehmigungen für Fahrzeugteile; Führung des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFR), des Verkehrszentralregisters (VZR), des Zentralen Fahrerlaubnisregisters sowie die Fahranfängerdatei (§ 2c StVG); Registrierung aller Führerscheine und Fahrzeugbriefe.

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