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Kredithandelsverzicht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vereinbarung im Darlehensvertrag und /oder der Sicherungszweckerklärung, dass der Kreditgeber einen Weiterverkauf des Darlehens (Kredithandel) ausschließt. Auf Anregung des Bundesjustizministeriums sollten alle Kreditinstitute diese Variante anbieten, in der Praxis ist dies allerdings nicht sehr verbreitet und kostet i.d.R. auch einen Zinsaufschlag.
Vgl. auch Verkauf von Darlehensforderungen.
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