Kredithandelsverzicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung im Darlehensvertrag und /oder der Sicherungszweckerklärung, dass der Kreditgeber einen Weiterverkauf des Darlehens (Kredithandel) ausschließt. Auf Anregung des Bundesjustizministeriums sollten alle Kreditinstitute diese Variante anbieten, in der Praxis ist dies allerdings nicht sehr verbreitet und kostet i.d.R. auch einen Zinsaufschlag.
Vgl. auch Verkauf von Darlehensforderungen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Kredithandelsverzicht
ausgehend
eingehend
Kredithandelsverzicht
ausgehend